Ein durch einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall Geschädigter hat bei Totalschaden seines Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung
Beispiel:
Herr A aus Hamburg hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall bei dem sein PKW zerstört wurde. Herr A verkauft den Wagen an einen Bastler und meldet ihn ab. Wenige Wochen darauf kauft Herr A ein fabrikneues Ersatzfahrzeug und beschafft sich an seinem Wohnort Hamburg die amtliche Zulassung.
Gemäß Fahrzeugzulassungsgebührenentrichtungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg entrichtet Herr A insgesamt Gebühren in Höhe von 31,90 Euro (Endgültige Abmeldung des HH-Kennzeichens Euro 5,60 + Neuzulassung des fabrikneuen Fahrzeugs Euro 26,30). Der Unfallverursacher bzw. dessen Kraft-Haftpflichtversicherung hat ihm diese zu ersetzten.
Hinweis:
Teilweise gewähren einstandspflichtige Versicherungsgesellschaften und Gerichte unabhängig vom Nachweis tatsächlich gezahlter Gebühren eine Zulassungspauschale zwischen Euro 40,00 und Euro 75,00.
Siehe auch:
Abmeldekosten
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