Zusammenfassung:
Zusammenfassung:
Zusammenfassung:
Zusammenfassung: Der Versicherer, der den Leistungsausschluss des § 10 (5) AUB 61 geltend machen will, muss beweisen, dass es bei dem Versicherten, der unfallbedingt an psychischen oder nervösen Störungen leidet, durch das Unfallgeschehen nicht zu einer organischen Erkrankung des Nervensystems gekommen ist.
Zusammenfassung:
1. Wird beim Verkehrsunfall eine Brille beschädigt so sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Brille dem Geschädigten voll zu ersetzen.
2. Bei der Neuanschaffung einer Brille nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte sich keinen Abzug "neu für alt" gefallen lassen.
Zusammenfassung: § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG betrifft nur die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Haftpflichtversicherer. BGH, Urteil vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Landgericht Wuppertal
Zusammenfassung: Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Eigenleistungen (Bauarbeiten) eines bei einem Unfall getöteten Angehörigen.
Seite 1 von 2
© 2009 RA Dipl.-Jur. Lazar Vesin · Lilienstrasse 36 · 20095 Hamburg · Telefon: 040-320 299 33 · Telefax: 040-320 299 34 · E-Mail: info@vesin.de · Impressum ![]()