Zusammenfassung: Im Rahmen der Beweiswürdigung ist es Aufgabe des Tatrichters, eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind.
Zusammenfassung: Ein verkehrswidriges Verhalten wird nur dann von § 315 b StGB als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfasst, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrs-feindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt.
Zusammenfassung: Zum Vorliegen eines öffentlichen Verkehrsraumes soweit der Verfügungsberechtigte des Verkehrsraums nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen
Zusammenfassung: Zu den Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch eine grundlose Vollbremsung die lediglich dem Zweck dient, einen dritten Verkehrsteilnehmer für ein vorheriges Fahrmanöver zu bestrafen.
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