Gerichtsurteile Verkehrsrecht: Oldtimer

Oldtimer

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Februar 1994, Az.: IV ZR 28/93

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Zusammenfassung: Bei einem sogenannten Oldtimer hat der Kasko Versicherer gemäß § 13 Absatz 1 AKB den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der auf dem Spezialmarkt für solche Fahrzeuge aufzuwenden ist.

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